Baudenkmäler in Ramelsloh

Baudenkmäler in Ramelsloh

In der Gemeinde Ramelsloh wurde eine Inventarisierung von Baudenkmalen durchgeführt und ein Verzeichnis für Kulturdenkmale gemäß §4 Nds. Denkmalschutzgesetz aufgestellt. In dem Dorferneuerungsplan sind diese Gebäude gekennzeichnet.

Die Eigentümer so gekennzeichneter Gebäude müssen bei baulichen Veränderungen denkmalspflegerische Genehmigungen vom Landkreis als Unterer Denkmalschutzbehörde einholen.

Folgende Anlagen sind z.Zt. in dem Verzeichnis aufgeführt:

Einzelobjekte:

 

Stiftskirche Am Domplatz      

 

 

Glockenturm Am Domplatz

 


 

Kriegerdenkmal  Am Domplatz 3


 

 

 

Wohnhaus ehem. Pfarrscheune                                             Am Domplatz  8a    

 

 

Häuslingshaus Hinter den Höfen 21


 

Wohnhaus Horster Landstraße 250


 

Der Domplatz mit Kirche, ehemaliger Pfarrscheune, altem Glockenturm, Kriegerdenkmal und altem Baumbestand steht weiterhin als Gruppe baulicher Anlagen unter Denkmalschutz.

Grundsätzlich sind Denkmale zu erhalten und Baumaßnahmen in ihrer Umgebung angemessen zu gestalten. In unmittelbarer Umgebung eines Baudenkmals ist für Baumaßnahmen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen können, die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich.

Daneben befinden sich in Ramelsloh noch ortsbildprägende Gebäude, die ebenfalls in den Karten gekennzeichnet sind. Bei Maßnahmen an einem dieser Gebäude kann sich jeder Eigentümer an die Denkmalschutzbehörden wenden, die ihm dabei beratend zur Seite stehen. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Häuser verändert oder instand gesetzt werden. Eine dorfgerechte und ortstypische Ausführung, auch wenn die Gebäude keine Denkmaleigenschaft besitzen, ist anzustreben.

IPR

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