Planvorgaben für Ramelsloh (NLG 3)

Landes und Regionalplanung

Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 1994 (LROP)
Im LROP sind die Grundsätze und Ziele der Raumordnung zur allgemeinen Entwicklung des Landes oder von Teilräumen festgelegt.
Die Gemeinde Seevetal gehört dem Ordnungsraum Hamburg an. Hier sind insbesondere Maßnahmen durchzuführen, welche die Leistungsfähigkeit der Ober- und Mittelzentren erhalten und verbessern. Neben der Siedlungsentwicklung in Bereichen mit Anbindung an das öffentliche Personennah-verkehrsnetz ist der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen besonders zu berücksichtigen.
Gemäß LROP soll die Entwicklung der Gemeinden umwelt-, funktions- und bedarfsgerecht geplant werden; der Zersiedelung der Landschaft ist vorzubeugen. Weiterhin soll im Rahmen der Stadt- und Dorferneuerung der Wohnungsbestand unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten entwickelt werden. Der Sicherung vorhandener Wohnungen ist hohe Priorität einzuräumen.
Das LROP enthält in der zeichnerischen Darstellung für die Gemarkung Ramelsloh nur wenige verbindliche Festlegungen. Das Seevetal ist Vorranggebiet für Natur und Landschaft. Nördlich an die Ortslage angrenzend befindet sich ein Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung. In Vorranggebieten müssen alle raumbedeutsamen Planungen mit dieser Zweckbestimmung vereinbar sein.
Westlich von Ramelsloh verläuft eine Haupteisenbahnstrecke. Derzeit fahren hier nur Güterverkehre, geplant ist aber eine S-Bahnstrecke mit einem Haltepunkt in Ramelsloh. Östlich der Ortslage verläuft die Bundesautobahn A 7, mit einem Autobahnanschluss, welcher auf die Ohlendorfer Straße mündet.
Die nächstgelegenen Mittelzentren sind Seevetal/Hittfeld, Buchholz und Winsen (Luhe). In den Mittelzentren werden zentrale Einrichtungen zur Deckung des gehobenen Bedarfs bereitgestellt. Oberzentren sind Lüneburg und Hamburg, hier sind zentrale Einrichtungen zur Deckung des spezialisierten höheren Bedarfs vorhanden.

Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Harburg (RROP)
Das regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Harburg stellt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises dar. Das Programm wurde aus dem Landesraumordnungs-rogramm unter Berücksichtigung der Fachplanungen und der örtlichen Gegebenheiten entwickelt. Es enthält für Ramelsloh folgende relevante Darstellungen:
Die Gemeinde Seevetal liegt im Ordnungsraum der Stadt Hamburg. Oberzentrum ist Harburg und Hamburg. Seevetal / Hittfeld ist Mittelzentrum und übernimmt auch grundzentrale Funktionen, sofern diese nicht in Ramelsloh selbst abgedeckt werden. Dem Mittelzentrum Seevetal wurden weiterhin die Schwerpunktaufgaben Sicherung / Entwicklung von Wohnstätten und Arbeitsstätten sowie die besondere Entwicklungs-aufgabe Erholung zugewiesen.
Die Gemarkung Ramelsloh hat verschiedene Vorsorge- bzw. Vorranggebiete zugewiesen bekommen. In Vorsorgegebieten sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzustimmen, dass diese Gebiete in ihrer Eignung und besonderen Bedeutung möglichst nicht beeinträchtigt werden. In Vorranggebieten müssen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der jeweils festgelegten vorrangigen Zweckbestimmung vereinbar sein, dies gilt auch für die räumliche Entwicklung der näheren Umgebung.

Die gesamte Gemarkung ausgenommen der Siedlungs- und der Waldflächen ist als Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft, aufgrund des hohen, natürlichen, standortgegebenen landwirtschaftlichen Ertragspotentials, ausgewiesen. Die Flächen südlich von Ramelsloh und westlich der Bahnlinie entlang der Seeve sind als Vorsorgegebiet für Erholung dargestellt. Vorsorgegebiete für die Forstwirtschaft sind die bestehenden Waldflächen südlich von Ramelsloh nördlich der Autobahnauffahrt und westlich des Gewerbegebietes.

Die Seeve, einschließlich ihres Überschwemmungsgebietes, ist als Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen. Ein Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung schließt sich nördlich an das Gewerbegebiet an.

Die Ohlendorfer Straße, die Ramelsloher Allee, und ihre Weiterführung nach Harmstorf, ist als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung dargestellt. Weitere Darstellungen sind die Autobahn mit der Anschlussstelle Ramelsloh, die Bahnlinie westlich von Ramelsloh sowie eine Fernwasserleitung, die von Südost nach Nordwest durch die Gemarkung verläuft. Südlich von Ramelsloh ist ein nicht genauer begrenztes Sperrgebiet darstellt.
Regionales Entwicklungskonzept der Metropolregion Hamburg
Die Gemeinde Seevetal liegt in der Metropolregion Hamburg. Für diese Region wurde im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg, der Niedersächsischen Landesregierung und der Landesregierung Schleswig-Holstein ein Regionales Entwicklungskonzept für die Metropolregion erarbeitet. Dieses Entwicklungskonzept ist eine informelle Planung, d. h. die Darstellungen in diesem Konzept haben empfehlenden Charakter. Dennoch sollten die Inhalte dieses Konzeptes in die EntwicWungsüberle-gungen einbezogen werden, und wo sinnvoll Berücksichtigung finden. Des weiteren besteht über Förderfonds Hamburg – Niedersachsen die Möglichkeit, Maßnahmen innerhalb der Dorferneuerung zusätzlich zu fordern.



Bauleitplanung
Flächennutzungsplanung
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Seevetal befand sich während der DE-Planung in Neuaufstellung und wurde am 10.07.2001 von der Bezirksregierung Lüneburg genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 04.10.2001 ist der Flächennutzungsplan rechtswirksam. Er enthält für Ramelsloh folgende Darstellungen:
Der alte Ortskern ist zum größten Teil als Mischbaufläche dargestellt. Lediglich einige Bereiche, in denen die Wohnbebauung überwiegt, sind als Wohnbaufläche dargestellt. Entsprechend der tatsächlichen Nutzung ist der Kirchenbereich als Fläche für Gemeinbedarf sowie der Bereich der Feuerwehr als Symbol dargestellt. Weitere Darstellungen im Ortskern sind der Badeteich als Wasserfläche und die Fläche am Grasdiek und Ortsausgang der Straße Am Domplatz als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage.
Die Umgehungsstraße des alten Ortskerns und die Ohlendorfer Straße ist als örtliche Haupterschließungsstraße dargestellt, die Autobahn als überörtliche Haupterschließungsstraße. Für die östlich der Ortslage verlaufende Bahnlinie ist ein Haltepunkt für die geplante S-Bahnlinie dargestellt.
Die gesamten Wohnbaugebiete, die nach dem zweiten Weltkrieg entstanden, sind als Wohnbauflächen dargestellt. Weitere Darstellungen entsprechend der bestehenden Nutzung sind die Gemeinbedarfsflächen wie Schule, Kindergarten und Sportanlagen, öffentliche Grünflächen wie Sportplätze und Friedhof, Gewerbeflächen sowie ein Sondergebiet für das bestehende Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäft. Entwicklungs-flächen für Ramelsloh sind Wohnbauflächen zwischen der Ohlendorfer Straße und der Volkmannstraße sowie Gewerbeflächen an der Ohlendorfer Straße und im Gewerbegebiet.

Bebauungsplanung
Für Ramelsloh bestehen verschiedene Bebauungspläne für die Wohngebiete, die nach 1945 entstanden sind, sowie für die Gewerbeflächen nördlich der Ortslage. Welche dies sind, wird im Kapitel 2.1.2 genauer ausgeführt.

Diese Arbeit ist von der NLG erstellt worden während der Dorferneuerung 2000

 

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